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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98   

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https://dejure.org/1999,13510
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98 (https://dejure.org/1999,13510)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.01.1999 - L 16 KR 99/98 (https://dejure.org/1999,13510)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - L 16 KR 99/98 (https://dejure.org/1999,13510)
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  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98
    Der vom BSG im Beschluss vom 3.7.1998 erwähnte Anspruch wegen positiver Forderungsverletzung (vgl. dazu BSGE 26, 129,133 = SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO; BSGE 49, 291,293 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 73, 217,221) hingegen schied von vornherein aus, weil zwischen der Einzugsstelle und der gesetzlich in Dienst genommenen Klägerin keine vertraglichen oder vertragsähnlichen, durch übereinstimmende Willenserklärungen begründete, die Durchführung von Betriebsprüfungen betreffenden Beziehungen bestanden haben (vgl. §§ 53 ff, 61 S. 2 SGB X).
  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 26/92

    Krankenversicherungsbeiträge - Zahlstelle - Schadensersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98
    Der vom BSG im Beschluss vom 3.7.1998 erwähnte Anspruch wegen positiver Forderungsverletzung (vgl. dazu BSGE 26, 129,133 = SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO; BSGE 49, 291,293 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 73, 217,221) hingegen schied von vornherein aus, weil zwischen der Einzugsstelle und der gesetzlich in Dienst genommenen Klägerin keine vertraglichen oder vertragsähnlichen, durch übereinstimmende Willenserklärungen begründete, die Durchführung von Betriebsprüfungen betreffenden Beziehungen bestanden haben (vgl. §§ 53 ff, 61 S. 2 SGB X).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98
    Der vom BSG im Beschluss vom 3.7.1998 erwähnte Anspruch wegen positiver Forderungsverletzung (vgl. dazu BSGE 26, 129,133 = SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO; BSGE 49, 291,293 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 73, 217,221) hingegen schied von vornherein aus, weil zwischen der Einzugsstelle und der gesetzlich in Dienst genommenen Klägerin keine vertraglichen oder vertragsähnlichen, durch übereinstimmende Willenserklärungen begründete, die Durchführung von Betriebsprüfungen betreffenden Beziehungen bestanden haben (vgl. §§ 53 ff, 61 S. 2 SGB X).
  • BSG, 03.07.1998 - B 12 SF 1/98 R

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - L 16 KR 99/98
    Mit Beschluss vom 3. Juli 1998 (B 12 SF 1/98 R) hat das Bundessozialgericht den Beschluss des Senats vom 15. Dezember 1997 auf die Beschwerde der Klägerin aufgehoben.
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